Prüfung

In Deutschland ist das Fischereirecht Ländersache. Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Es gibt kein Bundesfischereigesetz, und es gibt keinen Bundesfischereischein oder "Bundesangelschein"! Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie eine Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert haben. Fischerprüfung und Fischereischein sind also eine staatliche Angelegenheit. Den Fischereischein erhalten Sie deshalb auch nur bei einer Behörde. In der Regel ist diese das Ordnungsamt Ihres (ersten) Wohnsitzes. Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, das Sie vorlegen müssen, wenn Sie den Fischereischein beantragen.

 

In NRW muss seit Inkrafttreten des Landesfischereigesetzes im Jahre 1972 jeder Angler den Nachweis einer bestandenen amtlichen Fischerprüfung erbringen, um einen Fischereischein erwerben zu können. Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Der Prüfling muss mindestens 13 Jahre alt sein, um an der Prüfung teilnehmen zu können. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann ihm dann, bei bestandener Prüfung, ein Fischereischein ausgestellt werden. Im Alter zwischen 10 und 16 Jahren ist die Ausstellung eines Jugendfischereischeines ohne Prüfung möglich, der allerdings nur zur Ausübung der Fischerei im Beisein eines Fischereischeininhabers berechtigt.

 

Die Prüfung besteht aus 60 theoretischen Fragen und einem praktischen Teil. Die theoretischen Fragen (je Bereich 10) erstrecken sich auf folgende Gebiete: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fischhege, Gerätekunde, Gesetzeskunde und Natur- und Tierschutz. Im praktischen Teil muss eine Auswahl der heimischen Fischarten (Bildtafeln) erkannt und richtig angesprochen sowie ein Angelgerät waidgerecht zusammengestellt werden. Die Prüfungen vor den unteren Fischereibehörden sowie die Lehrgänge finden in Bielefeld, Herford und Gütersloh ein- bis zweimal jährlich statt.

 

Zum Angeln geht es, wenn Sie dann Ihr Fischerprüfungszeugnis und anschließend auch Ihren Fischereischein in den Händen halten. Jetzt müssen Sie einen Fischereierlaubnisschein vom Pächter oder Eigentümer des Gewässers erwerben, in dem Sie angeln möchten. Der Gewässerpächter ist in der Regel ein Angelverein. Deshalb empfiehlt es sich im allgemeinen, einem Verein als Mitglied beizutreten. Damit erhalten Sie automatisch Ihren Erlaubnisschein zum Angeln. Außerdem verfügen die meisten Angelvereine über zahlreiche Gewässer, in denen Sie damit angeln können.